Äthiopien  5.1.3 Ab 1991
Äthiopien ist seit 1991 eine föderale Republik (1995 durch die Verfassung bestätigt). Das Staatsoberhaupt wird vom Parlament als Staatspräsident gewählt und hat vorwiegend repräsentative Aufgaben. Der Chef der Regierung ist der Ministerpräsident, der die Mitglieder des Kabinetts ernennt und normalerweise Vertreter der stärksten Partei im Parlament ist. Das Parlament besteht aus zwei Kammern: dem Bundeshaus (House of Federation) mit 198 Sitzen und dem Volksrepräsentantenhaus (House of People’s Representatives, kurz genannt Parlama) mit 548 Sitzen (die Mitglieder werden direkt vom Volk für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt). Die höchste juristische Instanz ist der Oberste Gerichtshof in der Hauptstadt Addis Abeba.

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