Albanien  5.1 Organisation
Der albanische Staat ist eine parlamentarische Republik. Gesetzgeber ist das Albanische Parlament (Kuvendi i Shqipërisë), dessen Abgeordnete alle vier Jahre gewählt werden. Das Wahlrecht für das Albanische Parlament weist dabei große Ähnlichkeiten mit dem deutschen Wahlrecht für den Deutschen Bundestag auf. Es werden 100 Wahlkreismandate per Mehrheitswahl vergeben, die restlichen 40 Mandate entfallen nach dem Proporz auf von den Parteien aufgestellte Listen.
Staatsoberhaupt Albaniens ist der vom Parlament auf fünf Jahre gewählte Präsident. Die dem Parlament verantwortliche Regierung wird vom Ministerpräsidenten geführt. Dieser ernennt die Minister, die vom Präsidenten bestätigt werden müssen. Sodann hat sich die Regierung der Vertrauensabstimmung im Parlament zu stellen. Albanien hat vor einigen Jahren ein Verfassungsgericht nach deutschem Muster eingerichtet, das sich in den politischen Krisen der jüngsten Zeit als stabilisierender Faktor erwiesen hat.
Die derzeit gültige Verfassung wurde am 28. November 1998 durch eine Volksabstimmung angenommen.

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