Algerien  5 Politisches System
Gemäß der Verfassung von 1996 ist Algerien eine Präsidialrepublik mit einem alle fünf Jahre durch das Volk gewählten Staatsoberhaupt an der Spitze (einmalige Wiederwahl). Er ernennt und entlässt den nur ihm verantwortlichen Ministerpräsidenten als Vorsitzenden der Exekutive. Das die legislative Gewalt ausübende Parlament besteht aus der Nationalversammlung, deren 389 Mitglieder alle fünf Jahre gewählt werden und einem Rat der Nationen, von dem 96 Mitglieder alle sechs Jahre voll und alle drei Jahre zur Hälfte von den Kommunalräten neu gewählt und die restlichen 48 Mitglieder vom Staatsoberhaupt ernannt werden. Alle Algerier besitzen ab 18 Jahren das Wahlrecht.
Durch wirtschaftliche und soziale Probleme sowie die Unzufriedenheit mit den Leistungen des politischen Systems sind islamistische Bewegungen in Algerien sehr erfolgreich. Diese fordern einen islamischen Staat, dessen innere Struktur und Außenpolitik sich an den Regeln einer radikalen Interpretation des Islams orientieren soll. Sie sind gleichwohl zum überwiegenden Teil verboten und stellen höchsten so etwas wie eine außerparlamentarische Opposition dar. Bei den Wahlen zur Nationalversammlung 2002 gewann die FLN 199, der Rassemblement National Democratique (RND) 48, der Mouvement de la Reforme Nationale (MRN - gemäßigte Islamisten) 38, die Parti des Travailleurs (PT) 21 und Sonstige 40 Sitze.
Im Justizwesen bestehen französisches und islamisches Recht nebeneinander. Das Gerichtswesen sieht Volkstribunale (Zivilrecht) und Strafvolksgerichte (Strafrecht) vor. Höchste Instanz ist der Oberste Gerichtshof. Algerien ist Mitglied der Vereinten Nationen (VN), der Afrikanischen Union (AU), der Arabischen Liga, der Organisation erdölexportierender Staaten (OPEC) und der Organisation arabischer erdölexportierender Staaten (OAPEC).

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