Andorra  5.1 Verfassung
Nach der Verfassung von 1993 ist Andorra ein parlamentarisches Co-Fürstentum (Artikel 1 der Verfassung). Staatsoberhäupter sind der spanische Bischof von La Seu d'Urgell und der französische Staatspräsident. Das Einkammerparlament wählt den Regierungspräsidenten (Cap de Govern) als Chef der Exekutive. Das Verfassungsgericht ist höchste Autorität in konstitutionellen Fragen.

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