Andorra  5.4.2 Rechtsorgane
Die Aufgabe der Rechtsorgane besteht darin, die öffentliche Gewalt an die Achtung der Gesetze zu binden, die Gesetzesmäßigkeit der Verwaltungstätigkeiten zu überwachen und allen Bürgern einen wirksamen Schutz in der Ausübung ihrer Rechte und der Verteidigung ihrer legitimen Interessen zu gewährleisten. Das Rechtssystem von Andorra besteht aus:
der Batllia von Andorra (Erstinstanzliches Gericht),
dem Consell Superior de la Justicia (Oberster Justizrat),
dem Tribunal de Corts (Berufungs- und Schwurgericht),
dem Tribunal Superior (Oberster Gerichtshof),
der Staatsanwaltschaft,
dem Verfassungsgericht

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