Australien  8.1 Bundesverfassung
Gemäß der Verfassung von Australien setzt sich das Zweikammern-System des australischen Parlaments aus dem Repräsentantenhaus, dem Senat als Oberhaus und Königin Elisabeth II. als Staatsoberhaupt zusammen. Die Königin wird, wie in jedem Commonwealth Realm, durch einen Generalgouverneur vertreten (seit 11. August 2003: Major General Michael Jeffery), der jedoch in der Regel keine Macht über das Parlament ausübt. Die 150 Abgeordneten des Repräsentantenhauses werden alle drei Jahre in Wahlkreisen nach dem Mehrheitswahlrecht gewählt. Die Abgeordnetensitze werden der Bevölkerungszahl entsprechend auf die Bundesstaaten und Territorien verteilt. Im Senat ist jeder Staat mit zwölf Senatoren vertreten, die beiden Territorien mit jeweils zwei. Die Senatoren werden jeweils für sechs Jahre gewählt, alle drei Jahre finden Wahlen für die Hälfte der Sitze des Senats statt. Für alle Wahlen auf Bundes- und Bundesstaatsebene besteht eine Wahlpflicht. Die am stärksten vertretene Partei stellt die Regierung, der Vorsitzende dieser Partei wird Premierminister.

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