Belize  6.5 Justiz
Die Unabhängigkeit der Gerichte wird in Belize von der Verfassung geschützt. In der Praxis bestehen allerdings Einflussmöglichkeiten der Exekutive, weil einerseits Richter und Generalstaatsanwalt ihre Beschäftigungsverträge mit der Regierung abschließen bzw. verlängern müssen, zum anderen prominente Regierungsvertreter auch während der Dauer ihres öffentlichen Amtes häufig ihre anwaltliche Berufstätigkeit fortsetzen.
Das Oberste Gericht hat die Verfassungsmäßigkeit der Todesstrafe im April 1998 bestätigt. Die letzte Hinrichtung in Belize fand 1985 statt. Seither hat der Privy Council in London als letztinstanzliches Gericht jeweils Vollstreckungsaufschub gewährt bzw. auf Strafumwandlung entschieden. Belize hat im Frühjahr 2001 mit der Mehrheit seiner CARICOM-Partner die Gründungsakte für den "Caribbean Court of Justice" (CCJ) als künftige oberste straf- und zivilrechtliche Instanz der Region anstelle des britischen Privy Council unterzeichnet. Die Regierung hat im September 2004 dem Parlament auch ein Gesetz über die Beteiligung am Trust Fund zur Finanzierung des CCJ vorgelegt.
Vor dem Hintergrund steigender Gewaltkriminalität z. T. mit Drogentransit als Hintergrund fordert die Öffentlichkeit eine Wiederaufnahme der Vollstreckung. Diese Wünsche haben sowohl Regierung wie Opposition aufgenommen und die Regierung hat im September 2002 im Parlament (Repräsentantenhaus) Vorschläge für entsprechende Verfassungsänderungen vorgelegt, im Juni 2003 jedoch wieder zurückgezogen. Damit verbindet sich die Erwartung auf Unterstützung vor allem durch die EU bei der Verbesserung von Polizei, Justiz und Strafvollzug.

03.06.2007 - Seiteninhalt steht unter der
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