Bosnien und Herzegowina  12 Schulwesen und Bildung
Jedes Kind aus Bosnien und Herzegowina muss, laut dem Bildungsgesetz, eine vier Jahre lang andauernde Volkschule und anschließend eine Hauptschule besuchen (Pflicht). 2005, mit der Schulreform, wurde eine neunjährige Schulzeit eingeführt. Die wichtigste Änderung dabei war die Einführung eines beschreibenden Schulnoten-Systems in den ersten drei Schuljahren. Danach funktioniert das System wie in den meisten europäischen Ländern. Entweder eine Lehre, ohne wirklichen Kontakt mit den Betrieben, oder eine Höhere Schule (Gymnasium). Universitäten gibt es in Sarajevo, Ost-Sarajevo, Banja Luka, Mostar (die kroatisch dominierte Sveuciliste Mostar und die bosniakisch dominierte Universität "Dzemal Bjedic"), Tuzla, Zenica und Bihać.

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