Bosnien und Herzegowina  6 Politische Gliederung
Bosnien und Herzegowina besteht seit dem Dayton-Vertrag (auch bekannt als Dayton-Friedensabkommen), also seit 1995, aus zwei Entitäten: der Föderation Bosnien und Herzegowina (Federacija Bosne i Hercegovine, auch bekannt als Bosniakisch-Kroatische Föderation) und der Republika Srpska (Serbische Republik). Die Föderation Bosnien und Herzegowina setzt sich aus zehn Kantonen zusammen, die über erhebliche eigene Zuständigkeiten verfügen. Der Distrikt um die nordbosnische Stadt Brčko untersteht als Kondominium beider Entitäten direkt dem Gesamtstaat. Beide Entitäten sowie der Brčko-Distrikt haben weitgehend eigene Kompetenzen. Sie verfügen über eine eigene Exekutive und Legislative. Nur die Außen- und Verteidigungspolitik, die Geldpolitik sowie die Außenwirtschaftsbeziehungen werden zentral entschieden. In den vergangenen Jahren wurden die Kompetenzen des Zentralstaats um weitere Aufgaben ergänzt (indirekte Besteuerung, Verfolgung und Aburteilung von Kriegsverbrechern und Bekämpfung der Schwerkriminalität).

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