Brunei Darussalam  4 Staat
Nach der Verfassung von 1959 (mit Änderungen 1984) liegt die Exekutive beim Ministerrat unter Vorsitz des Sultans von Brunei; der Premierminister ist dem Sultan verantwortlich. 1962 wurde der Ausnahmezustand verhängt, die Verfassung teilweise außer Kraft gesetzt und das 20 Mitglieder umfassende Parlament aufgelöst. Seitdem herrscht der Sultan durch Dekrete. Beratende Funktionen haben religiöser Rat, Staatsrat und Erbfolgerat. Die Parteien sind seit 1988 verboten. Eine vorsichtige Demokratisierung zeigte sich 2004 mit der Reaktivierung des Gesetzlichen Rates, wobei 30 der 45 Mitglieder vom Sultan ernannt wurden.

03.06.2007 - Seiteninhalt steht unter der
GNU-Lizenz für freie Dokumentation