Chile  6.1 Verfassung
Chile ist eine Präsidialrepublik. Die Verfassung, die die Militärregierung erarbeitete, stammt aus dem Jahre 1980 und wurde in einer unter großem Druck stattgefundenen und nicht demokratischen Kriterien entsprechenden Volksabstimmung mit 67 % angenommen. 1989 wurden in einer unter ähnlichen Bedingungen stattgefundenen Volksabstimmung einige Änderungen angenommen. Am 16. August 2005 änderte das chilenische Parlament nochmals die Verfassung in wichtigen Punkten, die durch Pinochet hinzugefügt worden waren.
Exekutive:
Der Präsident, nach US-amerikanischem Vorbild zugleich Regierungschef, wird für eine 4 Jahre andauernde Amtszeit gewählt. Der Präsident kann zwar mehrere Amtszeiten absolvieren, jedoch nicht direkt hintereinander. Er ernennt die Minister (2005: 18 Minister) und Subsekretäre (Vergleichbar mit Staatssekretären; 2005: 30) sowie die Regional-Intendanten (einen für die Hauptstadtregion und je einen für die Regionen) und Provinzgouverneure (je Provinz einer). Er kann innerhalb eines durch die Verfassung festgelegten Rahmens Dekrete erlassen, die Gesetzeskraft haben. Zudem kann er zwei so genannte „Institutionelle Senatoren“ sowie die obersten Befehlshaber der Teilstreitkräfte ernennen. Mehr Informationen hierzu unter Senat.
Legislative:
Die Legislative (Congreso Nacional) besteht aus zwei Kammern. Der erste chilenische Kongress wurde am 4. Juli 1811 durch Beschluss (1810) der Regierungs-Junta gebildet.
Die Abgeordnetenkammer (Cámara de Diputados) besteht aus 120 durch direkte Wahl ermittelten Abgeordneten. Das ganze Land wird in 60 Wahlkreise eingeteilt, in denen alle vier Jahre jeweils zwei Abgeordnete gewählt werden. In der Regel wird jeweils ein Abgeordneter von der Regierungspartei und ein Abgeordneter von der Opposition gewählt. Das erstplatzierte Parteibündnis stellt jedoch beide Abgeordnete, wenn es doppelt so viele Stimmen wie das oppositionelle Wahlbündnis erreicht. Dieses binominale Wahlsystem verhindert, dass kleinere Parteien ins Parlament gewählt werden.
Der Senat (Senado) umfasst 38 Mitglieder. Seit der Verfassungsreform, die am 16. August 2005 beschlossen wurde, werden seit dem 11. März 2006 alle Senatoren direkt von den Wahlbürgern gewählt. Die gewählten Senatoren stammen aus 19 Wahlbezirken. Jede der zwölf Regionen und die Hauptstadtregion hat mindestens einen Wahlbezirk. Die V., VII., VIII., IX. und X. Region sowie die Hauptstadtregion werden in jeweils zwei Wahlbezirke aufgeteilt. Alle vier Jahre wird jeweils die Hälfte der Senatoren für eine Amtszeit von acht Jahren gewählt.
Judikative:
Der Oberste Gerichtshof (Corte Suprema de Justicia) ist ein Kollegialgericht mit 21 Richtern. Es ist die höchste richterliche Gewalt in Chile. Die Richter werden von den Richtern des Obersten Gerichts vorgeschlagen und vom Präsidenten auf Lebenszeit ernannt. Unter dem Obersten Gerichtshof ist das Appellationsgericht angesiedelt. Zusätzlich gibt es 17 Berufungsgerichte in Chile.
Die chilenische Strafjustiz wird derzeit schrittweise modernisiert. Durch eine Justizreform sollen die Aufgaben des Anklägers (Staatsanwalt) und des Richters getrennt werden und in einer öffentlichen mündlichen Verhandlung statt wie bisher in einem schriftlichen Verfahren verhandelt werden. Angeklagte mit geringem Einkommen können einen staatlichen Pflichtverteidiger in Anspruch nehmen. Für dieses neue Justizsystem müssen 300 neue Gerichtsgebäude in zahlreichen chilenischen Städten gebaut werden.
Das Verfassungsgericht (Tribunal Constitucional) ist zuständig für die Kontrolle der vom Parlament erlassenen Gesetze auf Verfassungswidrigkeit.

03.06.2007 - Seiteninhalt steht unter der
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