Chile  9.4 Sozialversicherung
1981 reformierte José Piñera, ein Minister in Pinochets Kabinett, das Rentensystem und führte eine Versicherung nach dem Kapitaldeckungsverfahren ein. Die Arbeitnehmer müssen 13 % ihres Gehalts einzahlen. Armee und Polizei sind von der Reform ausgenommen; ihre Angehörigen haben bis heute Anspruch auf großzügige Pensionsleistungen vom Staat. Das neue Rentensystem verbreitete sich seit den frühen 90er Jahren in verschiedenen Varianten in Lateinamerika, so zum Beispiel in Argentinien, und wird in leicht abgewandelten Modellen in Schweden, Polen und anderen Ländern eingeführt.
Außerdem müssen die Arbeitnehmer mindestens 7 % ihres Gehalts an eine private Krankenkasse abführen.

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