Dänemark  3.3 Religion
Die Religionsfreiheit wird durch das Grundgesetz Dänemarks garantiert, doch wie in den anderen skandinavischen Ländern ist auch hier Protestantismus bestimmend.
Die große Mehrheit (83,0%; Stand 1. Januar 2006) der Dänen gehört zur staatlich verankerten evangelisch-lutherischen Volkskirche (Folkekirken), die in der Reformationszeit (siehe Reformation in Dänemark) bruchlos und unter Beibehaltung vieler Traditionen und Zeremonien aus den katholischen Bistümern des Landes entstand. Die dänische Volkskirche ist die einzige Glaubengemeinschaft, die vom Staat unterstützt wird. Die Leitung liegt in den Händen des Folketings als der gesetzgebenden Instanz. Oberhaupt der Kirche ist die dänische Königin, höchste administrative Instanz ist der Kirchenmeister.
Katholiken (Bistum Kopenhagen) (0,6%) und Muslime (3%) sowie Angehörige anderer religiöser Minderheiten sind größtenteils Immigranten. Dänemark, Norwegen, Island und Liechtenstein sind die einzigen europäischen Länder, in denen es keine institutionelle Trennung zwischen Kirche und Staat gibt.

03.06.2007 - Seiteninhalt steht unter der
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