Dänemark  5.1 Staatsaufbau
Nach der Verfassung von 1953 ist Dänemark eine parlamentarisch-demokratische Monarchie. Das Staatsoberhaupt, das jedoch nur repräsentative Funktionen wahrnimmt, ist die Königin oder der König. Derzeitiges Staatsoberhaupt ist Königin Margrethe II. Das dänische Parlament, das Folketing, besteht aus 179 Abgeordneten, die alle vier Jahre gewählt werden. Unter den 179 Volksvertretern befinden sich zwei Abgeordnete aus Grönland und zwei von den Färöer-Inseln.

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