Dänemark  5.3 Legislative
Die gesetzgebende Gewalt liegt beim Einkammerparlament, dem Folketing. Gesetze können nur durch gemeinsamen Beschluss des Königs und des Folketing erlassen werden. Ebenso erfordern Kriegserklärungen und die Unterzeichnung eines Friedensabkommens die Zustimmung des Königs und des Parlaments. Die Legislaturperiode ist auf vier Jahre beschränkt. Die 179 Abgeordneten des Folketing werden durch allgemeine Wahlen bestimmt. Das Wahlsystem Dänemarks basiert auf der Verhältniswahl. Alle Bürger ab dem 18. Lebensjahr haben sowohl aktives als auch passives Wahlrecht. Die Abgeordneten können vom Parlament verabschiedete Gesetze durch eine Zweidrittelmehrheit zur Volksabstimmung bringen. Wenn mindestens 30 Prozent der stimmberechtigten Wähler gegen das Gesetz stimmen, tritt es nicht in Kraft.
Bei der Folketingwahl am 08.02.2005 erzielten die Venstre 52, die Konservative Volkspartei 18 und die Dänische Volkspartei 24 Mandate im 179 Sitze zählenden Folketing. Die Sozialdemokraten verloren 5 Mandate und kamen nur noch auf 47 Sitze. Zu den Gewinnern der Wahl zählte die sozialliberale Radikale Venstre, die ihre Sitzzahl von 9 auf 17 erhöhen konnte. Weitere Parteien im Folketing sind die Sozialistische Volkspartei mit 11 Mandaten sowie die aus Sozialisten und Grünen gebildete Einheitsliste (6 Mandate).
Im Folketing sind sieben Parteien vertreten:

03.06.2007 - Seiteninhalt steht unter der
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