Deutschland  10 Soziales
In Deutschland ist die rechtliche Gleichstellung der Geschlechter weitgehend verwirklicht. Auch bietet Deutschland seinen Bewohnern vergleichsweise umfangreiche rechtliche Ansprüche auf soziale Absicherung. Für Arbeitnehmer besteht eine Pflichtmitgliedschaft in der Sozialversicherung, die aus fünf sogenannten Säulen besteht: Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung. Diese soziale Grundsicherung wird grundsätzlich durch Beiträge der Versicherten finanziert, die Defizite allerdings durch Steuergelder ausgeglichen.
Ungeachtet dieser sozialrechtlichen Ansprüche lebten in Deutschland 2003 etwa 15 % der Kinder bis 15 Jahre und mehr als 19 % der Jugendlichen zwischen 16 und 24 Jahren unterhalb der Armutsgrenze, wobei die Armut von Kindern in Deutschland nach UN-Angaben stärker wächst als in den meisten anderen Industrieländern. Auch die Zahl der funktionalen Analphabeten liegt in Deutschland noch immer, je nach Abgrenzungsmethode, zwischen etwa 6,5 % und mehr als 11 % der erwachsenen Bevölkerung.
Die Geschichte der Sozialversicherung beginnt im Kaiserreich. Spätere Regierungen haben sie nach und nach erweitert und um zusätzliche soziale Transferleistungen ergänzt, wodurch heute ein großer Teil des Staatshaushaltes für Soziales verwendet wird.
Das deutsche Gesundheitswesen gehört zu den höchst entwickelten der Welt, was sich in der international sehr niedrigen Rate der Kindersterblichkeit, der hohen durchschnittlichen Lebenserwartung sowie dem hohen Prozentsatz erfolgreicher Operationen zeigt.
Deutschland verfügt über ein umlagenfinanziertes Rentensystem. Dies bedeutet, dass die jeweils arbeitende Bevölkerung durch ihre Beiträge die Zahlungen an die Rentner finanziert. Die derzeit niedrige Geburtenrate sowie die hohe Arbeitslosigkeit stellen ein Problem für dieses Rentensystem dar.
Durch die Sozialhilfe ist die finanzielle Grundabsicherung sichergestellt.
Neben den vom Staat organisierten Transferleistungen der Bürger untereinander gibt es noch innerstaatliche Transferleistungen. Durch den Länderfinanzausgleich sind Bundesländer mit hohem Steueraufkommen dazu verpflichtet, einen Teil ihrer Einnahmen an schlechter gestellte Länder abzugeben, damit die Lebensverhältnisse in Deutschland nicht zu weit auseinander gehen. Durch den auf die Einkommenssteuer erhobenen Solidaritätszuschlag sollen die den neuen Bundesländern entstandenen teilungsbedingten Lasten gemildert werden.

03.06.2007 - Seiteninhalt steht unter der
GNU-Lizenz für freie Dokumentation