Deutschland  2 Begriffsgeschichte
Der Begriff „Deutschland“ wird in dieser Form erst seit der Frühneuzeit verwendet, beispielsweise in Samuel von Pufendorfs Die Verfassung des deutschen Reiches von 1667.
Davor sind nur nicht zusammengesetzte Verbindungen des Attributs „deutsch“ mit „Land“ belegt, beispielsweise in den Formen „ein deutsches Land“ oder „die deutschen Länder“, nicht aber „das deutsche Land“. Gemeint waren damit möglicherweise Länder mit einer Führungsschicht, die sich auf den politischen Herrschaftsanspruch bezog, der durch das (Ost-)Fränkische, später Heilige Römische Reich, als begründet angesehen worden war.
Alle diese Ausdrücke wurden auch als Synonym vor allem für folgende Gebiete verwendet, die in wesentlichen Bereichen des deutschen Sprach- und/oder Herrschaftsgebiets entstanden waren:
das „Alte Reich“, existierte unter starken Wandlungen von etwa 962 bis 1806, aufbauend auf den Ostteil des in der Spätantike gegründeten Fränkischen Reiches und dem Machtanspruch des Römischen Reiches, später mit den Zusätzen „Heilig“ und „Deutscher Nation“, zwischen 12. Jahrhundert und 1648 Entwicklung zu einer Art Staatenbund
Deutscher Bund, 1815–1866, von Österreich und Preußen dominierter Staatenbund
Deutsches Reich, 1871–1945 einheitlicher Nationalstaat, bis 1935 von Preußen dominierter Bundesstaat
Deutsche Demokratische Republik, 1949–1990, Einheitsstaat, „Ostdeutschland“
Bundesrepublik Deutschland, seit 1949, Bundesstaat, 1949–1990 „Westdeutschland“
Nach 1871 verband sich der Ausdruck „Deutschland“ mit dem Gebiet des neueren, von Preußen initiierten und angeführten Deutschen Reiches, seit 1990 – durch die Wiedervereinigung – mit dem der gegenwärtigen Bundesrepublik.
Im Laufe der Jahrhunderte traten unter anderem folgende Gebiete aus dem politischen und sprachgeographischen Bedeutungsaspekt zuerst des Alten Reichs, später Deutschlands, heraus: in Spätmittelalter und Frühneuzeit die Niederlande (vgl. Ausdruck dutch), mit den Eckdaten 1499 und 1648 die Schweiz, vor allem seit 1648 und 1789 – mit Unterbrechungen – Lothringen und das Elsass, 1806/66 und 1945 Österreich, außerdem 1945/49 (konkret, d. h. endgültig 1970/90) diverse Gebiete in Ostmitteleuropa (vor allem Schlesien, Pommern und Ostpreußen).
Trotz der Kontinuität des Begriffes „Deutschland“ vom 17. Jahrhundert bis in die Gegenwart und völkerrechtlicher[5] sowie staatsrechtlicher Identität seit dem 19. Jahrhundert besteht weder de iure noch de facto eine durchgehende lineare politisch-historische Entwicklung eines „Deutschlands“. Vielmehr eignet(e) sich der Begriff, vermutlich auch unter Eindruck des französischen Vorbilds, in der Entwicklung der politischen Macht des wohlhabenden Bürgertums als einigender „Kitt“ für die regionalen und lokalen bürgerlichen Eliten.
Nach dem Ersten Weltkrieg wurde diskutiert, das Ende der Monarchie mit der Staatsbezeichnung „Republik Deutschland“ (oder „Deutsche Republik“) zu unterstreichen, jedoch behielt auch die Weimarer Republik „Deutsches Reich“ bei. Der Begriff „Deutschland“ fand erst 1949 in der Bezeichnung der damals gegründeten Bundesrepublik namentliche Verwendung.

03.06.2007 - Seiteninhalt steht unter der
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