Deutschland  5.3 Staatsgebiet
Das Staatsgebiet der Bundesrepublik ergibt sich aus der Gesamtheit der Staatsgebiete seiner Länder. Anders als in anderen Bundesstaaten – beispielsweise in Australien (Capital Territory), Kanada (Territorien Kanadas) oder den Vereinigten Staaten von Amerika (District of Columbia) – gibt es in Deutschland kein Gebiet des Bundes, das nicht zugleich Gebiet eines seiner Länder wäre (bundesunmittelbare Gebiete) und auch keine Gebiete eines seiner Länder, die nicht zugleich Bundesgebiet wären (bundesfreies Gebiet).
Der Grenzverlauf der Bundesrepublik ist heute bis auf Teile des Bodensees geklärt.

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