Deutschland  5.5 Gemeinden
Die Gemeinden stellen die kleinräumigsten selbständigen Gebietskörperschaften der politischen Gebietsgliederung dar. Sie sind, ausgenommen von den meisten kreisfreien Städten, in Gemeindeverbänden organisiert. Die Gemeinden unterliegen dem jeweiligen Kommunalrecht der 16 Bundesländer und sind daher nicht deutschlandweit gleich organisiert. Einzig die Kreisstadt als Verwaltungssitz eines Landkreises findet man deutschlandweit. Die Einheitsgemeinden Berlin und Hamburg sind als Stadtstaaten gleichzeitig auch Bundesländer.

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