Deutschland  6.3 Heiliges Römisches Reich (962–1806)
Als traditioneller Beginn der deutschen staatlichen Tradition wird oft der 2. Februar 962 angesehen, an dem Otto I. in Rom zum Kaiser gekrönt wurde. Der Terminus regnum teutonicum („Deutsches Reich“) wurde ab dem 10. Jahrhundert als Bezeichnung für das Ostfrankenreich benutzt.
Während sich das Westfrankenreich mit der Zeit zum französischen Zentralstaat entwickelte, blieb das Ostfrankenreich durch Territorialfürsten geprägt. Obwohl die Kaiser wiederholt versuchten, ihre Position zu stärken, blieb das Reich ein Verband souveräner großer, mittelgroßer und vieler Klein- und Kleinstterritorien sowie Freier Reichsstädte. Nach der Reformation und dem Dreißigjährigen Krieg, hatte der Kaiser nur noch eine formale Machtstellung.
Im 17./18. Jahrhundert entwickelte sich nach französischem Vorbild der Absolutismus, der jedoch anders als dort nicht die Zentralgewalt, sondern einzelne (Landes-)Fürstentümer zu bürokratisch organisierten, modernen Staaten werden ließ. Manche Herrscher, insbesondere König Friedrich II. von Preußen, aber partiell auch seine kaiserlichen Dauerrivalen Maria Theresia, Franz I. und Joseph II., öffneten sich dem philosophischen Zeitgeist (Aufgeklärter Absolutismus).

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