Deutschland  6.6 Weimarer Republik (1919–1933)
Mit der deutschen Kapitulation 1918 und der Novemberrevolution endete nicht nur der Erste Weltkrieg, sondern auch die Monarchie im Deutschen Reich. Im Vertrag von Versailles wurden erhebliche Gebietsabtretungen sowie Reparationen festgelegt.
Mit der Ausrufung der Republik wurde am 9. November 1918 das Kaisertum beendet. Am 30. November 1918 erhielten die Frauen mit der „Verordnung über die Wahlen zur Verfassungsgebenden deutschen Nationalversammlung (Reichswahlgesetz)“ aktives und passives Wahlrecht. Die Revolutionsregierung aus rechten und linken Sozialdemokraten nannte sich „Rat der Volksbeauftragten“. Nach der Wahl der verfassunggebenden Nationalversammlung trat die Weimarer Verfassung am 11. August 1919 in Kraft.
Die Hypothek der Reparationszahlungen belastete von Beginn an das politische Klima der jungen Republik. Die von rechtsextremen Kräften verbreitete Dolchstoßlegende führte zu politischen Morden und Putschversuchen, von denen die wichtigsten der Kapp-Putsch 1920 und der Hitler-Ludendorff-Putsch 1923 waren. Wichtige Vertreter der demokratischen Kräfte wie Matthias Erzberger und Walther Rathenau wurden von extremistischen Attentätern ermordet. Der erste Reichskanzler Philipp Scheidemann überlebte einen Anschlag nur knapp. Andererseits gab es mehrere Aufstände von Kommunisten, wie den Ruhraufstand 1920, die Märzkämpfe in Mitteldeutschland 1921 und den Hamburger Aufstand 1923.
In den kurzen „goldenen Zwanzigern“ blühte die Kultur und ab 1923 die Konjunktur auf und das mittlerweile über vier Millionen Einwohner zählende Berlin wurde zu einer der dynamischsten Städte Europas.
Ein jähes Ende erfuhr die Prosperität 1929 im Gefolge des Schwarzen Freitags, als durch den Zusammenbruch der New Yorker Börse die Weltwirtschaftskrise ausgelöst wurde. Zu deren Höhepunkt 1932 gab es in Deutschland mehr als sechs Millionen Arbeitslose, die größtenteils in Elend lebten. In der Folge fanden extremistische Parteien noch stärkeren Zulauf als zuvor, so dass es für die gemäßigten Parteien zunehmend schwieriger wurde, stabile Regierungen zu bilden. Nach dem Erdrutschsieg der Nationalsozialisten 1930 verfügten die Reichskanzler, die in rascher Folge wechselten, über keine parlamentarische Mehrheit mehr. Die so genannten Präsidialkabinette waren nur noch vom Reichspräsidenten Paul von Hindenburg und dessen Notverordnungen abhängig.
Die Spar- und Deflationspolitik des Reichskanzlers Brüning verschärfte die wirtschaftliche Krise noch weiter. Dessen Nachfolger Franz von Papen (Juni-November 1932) unterstellte die demokratische Regierung Preußens einem Reichskommissar („Preußenschlag“) und ließ Neuwahlen abhalten, bei denen die Nationalsozialisten noch stärker wurden. Reichskanzler Kurt von Schleicher versuchte durch eine „Querfront“ von Gewerkschaften und Teilen der Nationalsozialisten eine Machtübernahme Adolf Hitlers zu verhindern, scheiterte aber an Franz von Papen, der Hindenburg dazu überredete, Hitler trotz starken Widerwillens zum Reichskanzler zu ernennen.
Hitlers Regierung vom 30. Januar 1933 war zunächst eine Koalition von Nationalsozialisten und Teilen der Konservativen, darunter Franz von Papen und Alfred Hugenberg. Am 27. Februar kam es zum Reichstagsbrand, dessen Ursache immer noch nicht geklärt ist. Hitler nutzte die Brandstiftung, um die sogenannte Reichstagsbrandverordnung zu verabschieden, die auf unbestimmte Zeit die Grundrechte außer Kraft setzte. Die nun folgenden Massenverhaftungen politischer Gegner, insbesondere Kommunisten und Sozialdemokraten, prägten das Vorfeld der Reichstagswahl 1933. Trotz erheblicher Stimmengewinne verfehlte die NSDAP auch hier die absolute Mehrheit und ging daher ein Bündnis mit der reaktionär geprägten DNVP ein. Die endgültige Machtübernahme erfolgte fünf Tage später, als der neu zusammengetretene Reichstag mit den Stimmen der bürgerlichen Parteien gegen allein die Stimmen der SPD ein Ermächtigungsgesetz verabschiedete, welches Hitlers Regierung das Recht zubilligte, Gesetze auch ohne den Reichstag zu beschließen.

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