Deutschland  7.3 Religionen
In Deutschland wird die Religionsfreiheit als Grundrecht garantiert. Gleichwohl ist die Trennung von Kirche und Staat nicht vollständig: In vielen sozialen und schulisch-kulturellen Bereichen bestehen Verflechtungen, beispielsweise über kirchliche, aber staatlich mitfinanzierte Trägerschaft von Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern oder Pflegeheimen. Ebenso berufen sich einige deutsche Parteien auf die christliche Tradition des Landes. Die christlichen Kirchen besitzen den Status von Amtskirchen, sie sind demnach zwar keine staatliche Institution, aber Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Wie der größte Teil West- und Mitteleuropas ist das heutige Deutschland in einem bis zur Antike zurückreichenden historischen und kulturellen Kontext christlich-abendländisch, und seit etwa dem 18. Jahrhundert ebenso aufgeklärt-wissenschaftlich geprägt. Dieser Prägung liegen Einflüsse aus der antiken griechischen und römischen Kultur ebenso zugrunde wie jüdische und christliche Traditionen, die sich seit Beginn der Christianisierung Nordwesteuropas, ab etwa dem 4. Jahrhundert, mit germanischen Traditionen vermischt hatten. Das Gebiet des heutigen Deutschland wurde seit dem frühen Mittelalter christianisiert. In der fränkischen Zeit wurde im Reich Karls des Großen die entsprechende Missionierung, teilweise durch Zwangsmaßnahmen abgeschlossen. Im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation begann die christliche Reformation Anfang des 16. Jahrhunderts, angeführt von Martin Luther. Sie prägt die religiöse Landschaft im deutschen Sprachraum bis heute mit.
Die Mehrheit der deutschen Staatsbürger gehört einer christlichen Konfession an: Römisch-Katholische Kirche 33 Prozent (tendenziell überwiegend in West- und Süddeutschland), Evangelische Kirche in Deutschland (Lutheraner, Reformierte und Unierte) 33 Prozent (tendenziell vor allem in Nord- und historisch in Ostdeutschland), orthodoxe Kirche und orientalische Kirchen insgesamt 3 Prozent, Neuapostolische Kirche 0,46 Prozent und ein geringer Anteil von Angehörigen christlicher Freikirchen. Die Anzahl der Gottesdienstbesucher ist geringer. Durchschnittlich 3,8 Millionen Menschen besuchten 2004 die sonntäglichen Gottesdienste der Katholischen Kirche, eine Million jene der Evangelischen Kirche.
Etwa 37,4 Prozent der Bevölkerung gehören keiner der beiden großen Religionsgemeinschaften an. In den neuen Bundesländern liegt der prozentuelle Anteil zwischen 65,7 % (Thüringen) und 80,3 % (Sachsen-Anhalt). Die DDR hatte bis 1989 eine atheistische Weltanschauung propagiert und vermittelt (siehe Jugendweihe) und den Kirchenaustritt gefördert. In den alten Bundesländern ist die Anzahl der Konfessionslosen geringer, deren Anteil liegt zwischen 20,3 % in Bayern und 57,7 % in Hamburg bzw. 68,8 % in Berlin (letzteres allerdings einschließlich dem ehemaligen Ost-Berlin). (Statistik der EKD, Stand 31. Dezember 2004)[12]
Islamische Gemeinden haben ca. 3,2 Millionen Mitglieder (3,9 Prozent der Einwohner) und sind vorwiegend ausländischer Herkunft, davon mittlerweile etwa 732.000 deutsche Staatsangehörige (knapp 0,9 Prozent der deutschen Staatsbürger); 9,1 Prozent aller 2004 geborenen Kinder haben muslimische Eltern.[13] Um für die Vielzahl an islamischen Organisationen einen Dachverband zu erhalten, der für Außenstehende als Ansprechpartner fungieren kann, wurde der Koordinierungsrat der Muslime gegründet.
Die Deutsche Buddhistische Union geht von einer Zahl von 250.000 aktiven Buddhisten in Deutschland aus, die Hälfte davon eingewanderte Asiaten.[14] Dies entspricht 0,3 Prozent der Bevölkerung.
Die Zeugen Jehovas zählen ca. 164.000 oder 0,2 Prozent der Bevölkerung.
106.000 Personen der Bevölkerung gehören jüdischen Gemeinden an. Seit den 1990er Jahren verzeichnen diese einen starken Zuwachs durch Zuwanderer aus Osteuropa, vor allem aus der Ukraine und aus Russland. Nach Frankreich und dem Vereinigten Königreich ist in Deutschland die drittgrößte jüdische Gemeinschaft Europas.
Von den Mitgliedern bestimmter christlicher Kirchen sowie der jüdischen Gemeinden erhebt der Staat traditionell eine Kirchensteuer und leitet diese an die jeweiligen Kirchen (bzw. an den Zentralrat der Juden in Deutschland) weiter.
Des Weiteren ist der Religionsunterricht laut Grundgesetz fakultatives, aber dennoch ordentliches Unterrichtsfach in den Schulen (mit Ausnahme weniger Länder wie Bremen, Berlin und Brandenburg). Dieser Unterricht wird oft von einem Vertreter einer der beiden großen christlichen Amtskirchen abgehalten.

03.06.2007 - Seiteninhalt steht unter der
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