Eritrea  5.1 Politische Struktur
Das Staatsoberhaupt und der Regierungschef sind die höchsten Instanzen der eritreischen Regierung. Zusammen mit der 24-köpfigen Staatsvertretung, bestehend aus 16 Ministern und weiteren Staatsvertretern, bilden sie die Exekutive Eritreas.
Die Legislative wird von einer 150 Mitglieder umfassenden Nationalversammlung gebildet. Die 150 Mitglieder sind 75 Mitglieder des Zentralkomitees der PFDJ und 75 Volksvertreter, die direkt vom Volk gewählt werden. Unter diesen 75 Vertretern des Volkes müssen elf Frauen und 15 Emigranten sein. Die Nationalversammlung wählt den Präsidenten, erlässt Gesetze und Verordnungen und kümmert sich um deren Einhaltung.
Die Judikative Eritreas besteht aus einem Obersten Gerichtshof, 10 Provinzgerichten und 29 Bezirksgerichten. Um den Bedürfnissen der muslimischen Bevölkerung gerecht zu werden, gibt es außerdem noch eine kleine Anzahl von Gerichten, die die Gesetze der Schari'a durchsetzen.

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