Estland  4.1 Staatsaufbau
Estland ist eine parlamentarische Republik. Die gesetzgebende Gewalt gehört dem Riigikogu (Staatsversammlung/Parlament), der laut dem estnischen Grundgesetz 101 Abgeordnete hat. Der Riigikogu wird von allen estnischen Staatsbürgern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, gewählt; das passive Wahlrecht haben estnische Staatsbürger, die das 21. Lebensjahr vollendet haben.
Die Regierung der Republik besteht aus den Ministern und dem Premierminister. Das Staatsoberhaupt ist der Präsident der Republik Estland, der ein abstammungsgemäßer Staatsbürger Estlands und mindestens 40 Jahre alt sein muss. Die Wahl des Präsidenten der Republik ist sehr kompliziert. Im ersten, zweiten und dritten Wahlgang wählt Riigikogu den Präsidenten. Der Kandidat gilt als gewählt, wenn mindestens zwei Drittel (68 Abgeordnete) für ihn gestimmt haben. Gelingt es Riigikogu nicht, den Präsidenten der Republik zu wählen, wird innerhalb eines Monats ein Wahlgremium einberufen, das aus allen 101 Riigikogu-Mitgliedern und den Vertretern aller Gemeinden und Städten Estlands (derzeit 246) besteht. Dieses Gremium hat die Aufgabe, den Präsidenten im vierten und fünften Wahlgang zu wählen. Der Kandidat gilt als gewählt, wenn mehr als die Hälfte der Wahlgremiumsmitglieder für ihn stimmen (mindestens 174 Stimmen). Falls auch dort niemand gewählt wird, geht die Entscheidung zurück an Riigikogu, der die Notwahl des Präsidenten der Republik durchführt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der Mitglieder auf sich vereinigt (51 Stimmen).
Die letzte Parlamentswahl fand am 4. März 2007 statt.

03.06.2007 - Seiteninhalt steht unter der
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