Georgien  8.5 Pressefreiheit
Die georgische Verfassung vom 24. August 1995 garantiert die Pressefreiheit und verbietet Zensur. Sie verbietet zugleich, die Medien oder ihre Verbreitung zu monopolisieren. Das am 17. Juni 2004 novellierte Pressegesetz erschwert es Klägern, Journalisten wegen ihrer Berichterstattung zu belangen. Zuvor waren Redakteure wegen angeblicher Ehrverletzung zu hohen Schadensersatzbeträgen verurteilt worden.
In der Schewardnadse-Ära hatte es immer wieder staatliche Bemühungen gegeben, die Medien einzuschüchtern. Der Journalist Giorgi Sanaia, Redakteur und Anchorman der Sendung Nachtkurier auf dem privaten Fernsehsender Rustawi-2, wurde im Juli 2001 ermordet, nachdem er von einer Videokassette erfuhr, die Beamte des Innenministerium belastete, Rauschgift durch Georgien geschleust zu haben. Der Chefredakteur der regierungskritischen Zeitung Meridiani war im Februar 2001 von Unbekannten zusammengeschlagen, seine Familie telefonisch bedroht worden. Im Mai 2002 wurden die Redaktionsbüros von Rustawi-2 in Tiflis beschossen.
Im Sommer 2004 kam es erneut zu Einschüchterungen der Presse. Die Staatsanwaltschaft von Tiflis durchsuchte die Büros der Zeitung Georgian Times nachdem sie mehrere Artikel über die Herkunft des Vermögens des damaligen Chefanklägers der Hauptstadt, Waleri Grigalaschwili, veröffentlicht hatte. Grigalaschwili wurde zwei Monate später von seinem Posten abberufen.
Der Chefredakteur der Volkszeitung in Gori wurde in Untersuchungshaft genommen, nachdem sein Blatt über die Verwicklung des lokalen Polizeichefs in Schmuggelaktivitäten berichtet hatte. Die Einschüchterungen haben zu zunehmender Selbstzensur der georgischen Medien geführt. Auf dem internationalen Media Freedom Index stand Georgien im Oktober 2005 auf Platz 99.

03.06.2007 - Seiteninhalt steht unter der
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