Guatemala  6 Politik
Guatemala ist eine unabhängige demokratische Republik mit Mehrparteiensystem. Die Verfassung vom 15. Januar 1986 legt die Trennung zwischen Legislative (Congreso de la República, das Parlament), Exekutive (Präsident und Vize-Präsident) und Judikative (Oberster Gerichtshof) fest. Das Parlament und der Präsident werden alle vier Jahre gewählt, stimmberechtigt sind alle Bürger ab achtzehn Jahren, ausgenommen aktive Angehörige des Militärs. Der oberste Gerichtshof wird vom Parlament für vier Jahre bestimmt.
Bei den Wahlen vom 9. November 2003 wurde Óscar Berger Perdomo als Kandidat der Gran Alianza Nacional (GANA) zum Präsidenten gewählt. Auch bei der Parlamentswahl wurde die Gran Alianza Nacional stärkste Kraft, die Wahlbeteiligung lag bei 54,5 %.
Wie die meisten lateinamerikanischen Staaten hat auch Guatemala keine lange demokratische Tradition. Die Parteienlandschaft ist wenig stabil, viele Parteien lösen sich nach einer Legislaturperiode auf oder verschwinden in der Bedeutungslosigkeit. Bezeichnend dafür ist der starke Einfluss gesellschaftlicher Gruppen außerhalb der Parteien, insbesondere des Militärs und der Unternehmer.
In Teilen des Landes ist das Vertrauen insbesondere der indianischen Bevölkerung in das staatliche Rechtssystem so gestört, dass es zu Fällen von Selbstjustiz kam. Aufgrund der angespannten Lage haben sich Polizei und Justiz aus städtischen Agglomerationen bereits zurückgezogen.
Außenpolitisch war Guatemala während des Bürgerkriegs jahrelang isoliert. Seit dem Beginn der Demokratisierung und dem Abschluss des Friedensvertrags mit den Rebellen versucht Guatemala auf der internationalen Bühne eine angemessene Rolle zu spielen. Seit 2001 besteht zwischen Mexiko, Guatemala, Honduras und El Salvador ein Handelsabkommen, seit dem 10. März 2004 zusätzlich eine Zollunion mit El Salvador.

03.06.2007 - Seiteninhalt steht unter der
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