Guinea  6.2 Verfassung und Parlament
Nach der Verfassung von 1991 ist Guinea eine Präsidialrepublik. Der Präsident wird nach der letzten Verfassungsänderung vom November 2001 für eine Amtszeit von sieben Jahren (vorher fünf Jahre) direkt vom Volk gewählt. Das aus einer Kammer bestehende Parlament, die Nationalversammlung, setzt sich aus 114 Abgeordneten zusammen. Wichtigste Parteien sind der Parti de l’Unité et du Progrès (PUP), der Rassemblement du Peuple Guinéen (RPG), der Parti du Renouveau et du Progrès (PRP) und die Union pour la Nouvelle République (UNR). Guinea gliedert sich verwaltungsmäßig in vier so genannte Supraregionen, 30 Regionen und den Hauptstadtdistrikt.

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