Indien  7.2 Rechtssystem
Da in Indien Gewaltenteilung herrscht, ist die Judikative streng von Legislative und Exekutive getrennt. Oberster Gerichtshof des Landes ist der Supreme Court in Neu-Delhi mit 26 Richtern, die vom Präsidenten ernannt werden. Den Vorsitz hat der Chief Justice of India. Streitigkeiten zwischen den Staaten und der Zentralregierung fallen in seine Zuständigkeit. Außerdem stellt er die höchste Berufungsinstanz des Landes dar. Dem Supreme Court untergeordnet sind 21 High Courts der Bundesstaaten.
Ab der dritten Rechtsebene (Distriktebene) wird zwischen Zivil- und Strafgerichten unterschieden. Zivile Rechtsstreitigkeiten fallen in den Metropolitan Districts (Stadtdistrikten) in den Zuständigkeitsbereich der City Civil Courts, welche den District Courts der Landdistrikte entsprechen. Für das Strafrecht sind in Stadt- und Landdistrikten die Sessions Courts verantwortlich. Außerdem existieren Sondergerichte für spezielle Bereiche wie Familien- und Handelsrecht. Die Rechtsprechung einfach gelagerter Streitfälle der untersten Ebene findet in den Panchayats der Dörfer (Gram Panchayat) statt.
In Folge der britischen Rechtspraxis der Kolonialzeit findet in Indien heute noch vielfach das Common Law Anwendung, das sich nicht auf Gesetze, sondern auf maßgebliche Urteile hoher Gerichte in Präzedenzfällen stützt. Die Gerichtssprache ist Englisch, auf den unteren Ebenen kann aber auch in der jeweiligen regionalen Amtssprache verhandelt werden.
Eine Besonderheit im vermeintlich säkularen Indien ist seine Gesetzgebung im Familien- und Erbrecht, die jeweils eigene Regelungen für Hindus (gilt gleichzeitig auch für Sikhs, Jains und Buddhisten) und Muslime aufrechterhält (siehe hierzu Ehe im Hinduismus#Gesetzgebung und Islamische Ehe#Indien).

03.06.2007 - Seiteninhalt steht unter der
GNU-Lizenz für freie Dokumentation