Irak  5.2 Übergangsverfassung
In der Zwischenzeit geht die Diskussion um eine neue Verfassung weiter. Als erster Schritt wurde am 8. März 2004 von den 25 Mitgliedern des Regierungsrates eine Übergangsverfassung feierlich unterzeichnet. Nach anfänglichen Einwänden und einer Verschiebung des Termins wurde dann aber das Werk ohne Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf verabschiedet.
Die Übergangsverfassung regelt die Geschicke des Staates seit der Machtübergabe am 28. Juni 2004. Der Irak ist laut Verfassungstext eine multi-ethnische und multi-religiöse parlamentarische Republik, die sich zur Demokratie, zum Pluralismus und zum Föderalismus bekennt. Im Text verankert sind die Menschen-, Freiheits- und Bürgerrechte, das Recht auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit sowie die Rechte ethnischer und religiöser Minderheiten.
Es besteht Religionsfreiheit, wobei der Islam als Staatsreligion festgeschrieben ist. Amtssprachen sind arabisch und kurdisch. Sprachen von anerkannten Minderheiten, wie z.B. Turkmenen und Assyrern werden in den entsprechenden Regionen ebenfalls als offizielle Amtssprachen akzeptiert.
Politische Macht geht im Rahmen von freien, gleichen und unmittelbaren Wahlen ausschließlich vom Volk aus. Der vom Volk alle 4 Jahre gewählte Repräsentantenrat ist das höchste gesetzgebende Organ des Staates. Der vom Repräsentantenrat gewählte Präsident und Ministerpräsident nehmen gemeinsam die höchste Exekutivgewalt war. Die Gesetzgebung basiert auf den Regeln des Islams (Scharia) aber auch auf den Prinzipien der Demokratie bzw. der Verfassung. Alle Iraker sind vor dem Gesetz gleich. Die Judikative ist von den anderen Gewalten unabhängig und das höchste Rechtsorgan ist der Bundesgerichtshof, der eine noch nicht bestimmte Anzahl islamischer Rechtsgelehrte umfasst (Schariarichter). Er überwacht u. a. die Verfassungskonformität der Legislative.
Die zentralstaatlichen Kompetenzen sind die Außen-, Verteidigungs-, Handels-, Einwanderungspolitik, die Währung, das Zoll- und das Messwesen. Die Regionen und Provinzen genießen eine weitreichende Autonomie. So haben die Provinzen bei Angelegenheiten, über die mit dem Bund gemeinsam entschieden wird, das letzte Wort. Provinzen sind berechtigt, gemeinsame Verwaltungsbezirke mit weitreichenden Kompetenzen zu bilden, sofern dies im Rahmen eines Referendums durch das Volk bestätigt wurden. Auch sind die Provinzen berechtigt, eigene Sicherheitskräfte zu unterhalten.
Die Gleichberechtigung der Frau ist explizit in der Verfassung garantiert. So müssen mindestens 25 % der Abgeordneten des Repräsentantenrats weiblichen Geschlechts sein. Der umstrittene Artikel 39 sieht jedoch vor, dass irakische Bürger sich der Zivilgerichtsbarkeit ihrer eigenen Religionsgemeinschaft unterwerfen können, was ggf. zu einer entsprechenden Benachteiligung bei Erbschafts- und Scheidungsangelegenheiten führen kann. Bodenschätze, wie beispielsweise Erdgas und Erdöl, sind als gemeinschaftliches Eigentum aller Iraker festgeschrieben. Ihre gemeinschaftliche Nutzung wird von der Zentralregierung und den Provinzen gemeinsam bestimmt.
Am 30. Januar 2005 fanden die Wahlen für ein Übergangsparlament (Nationalversammlung) statt, in dem die Vereinigte Irakische Allianz (United Iraqi Alliance [UIA]), welche von Großajatollah Ali as-Sistani unterstützt wurde, mit 48,2 % der abgegebenen Stimmen fast die absolute Mehrheit der Sitze im Parlament erreichte. Eine von diesem Übergangsparlament ernannte 55-köpfige Kommission muss bis 15. August 2005 die endgültige Verfassung erarbeiten, über die per Volksentscheid abgestimmt wird. 28 der Mitglieder der Kommission gehören der UIA an, die weiteren Sitze teilen größtenteils die Kurden und das Parteienbündnis des früheren Ministerpräsidenten Iyad Allawi, Irakische Liste, unter sich auf. Die Kommission wird von dem moderaten schiitischen Kleriker Hummam Hammudi geleitet, seine Stellvertreter sind der Sunnit Adnan al-Dschanabi und der Kurde Fu'ad Massum. Wegen der Unterrepräsentierung der Sunniten übte US-Außenministerin Condoleezza Rice Kritik an der Zusammensetzung der Kommission, worauf der irakische Ministerpräsident Ibrahim al-Dschafari versprach, die Sunniten mehr in den politischen Prozess mit einzubeziehen. Daraufhin wurde den Sunniten eine stärkere Beteiligung an der Ausarbeitung der Verfassung angeboten.
Am 15. Oktober wurde die neue Verfassung zu Abstimmung freigegeben. Wenn in drei Provinzen zwei Drittel der Wähler mit Nein stimmen, wäre die Verfassung nicht angenommen. Laut Ergebnis lag die Wahlbeteiligung bei über 60 %. Die Verfassung wurde mit 78,59 % der Stimmen angenommen. Nur in den Provinzen Al-Anbar und Salah ad-Din stimmten mehr als zwei Drittel der Wähler dagegen, in einer dritten Provinz (Ninawa) soll die Zweidrittelmehrheit an Gegenstimmen nur knapp verfehlt worden sein.

03.06.2007 - Seiteninhalt steht unter der
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