Das Schulwesen Italiens ist - vor allem im Pflichtschulbereich - durch große Einheitlichkeit gekennzeichnet. Die wesentlichen Bestimmungen für Unterricht und Erziehung sind in Mailand nicht anders als in Palermo. Unterschiede gibt es lediglich im Bereich der beruflichen Bildung, die zum Kompetenzbereich der einzelnen Regionen gehört. Das Schulsystem gliedert sich in folgende Stufen: Vorschule (scuola materna, 3 Jahre, 3-6), Grundschule (scuola elementare, 5 Jahre, 6-11), Mittelschule (scuola media inferiore, 3 Jahre, 11-14) und Oberschulen (scuola media superiore, 5 Jahre, 14-19). Die staatlichen Oberschulen gliedern sich in Gymnasien, Fachoberschulen und Berufsfachschulen. Im Bereich der Gymnasien gibt es einen humanistischen, einen naturwissenschaftlichen und einen neusprachlichen Zweig (liceo classico, scientifico, linguistico) sowie das so genannte Kunstgymnasium (liceo artistico). Die Fachoberschulen (istituto tecnico), die zur Allgemeinen Hochschulreife und auch zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führen, untergliedern sich in mehrere Ausbildungsrichtungen, in denen wiederum zahlreiche Spezialisierungen angeboten werden. Ihre geplante Umbenennung in Gymnasien wurde 2006 gestoppt. Den Bereich der beruflichen Ausbildung decken einerseits die staatlichen Berufsfachschulen (istituto professionale) ab, an denen nach drei Jahren ein berufsqualifizierender Abschluss erlangt werden kann, nach zwei weiteren Jahren die Hochschulreife. Auf der anderen Seite stehen die von den italienischen Regionen unterhaltenen oder beaufsichtigten Berufsausbildungszentren (centro di formazione professionale)
Die Schulpflicht ist in den letzten Jahren schrittweise angehoben worden. In der Vergangenheit betrug sie acht Jahre (6-14), womit die Grund- und Mittelschule zur Pflichtschule (scuola dell'obbligo) wurde. Ende der 1990er Jahre erfolgte eine Anhebung auf neun Jahre, wodurch den ersten Klassen der Oberschulen eine neue Orientierungsrolle zufiel. 2004 wurde dann eine zwölfjährige Schul- und Berufsausbildungspflicht eingeführt. Diese kann nach Abschluss der Mittelschule entweder durch den Besuch der staatlichen Oberschulen oder der regionalen Berufsschulen erfüllt werden. Alternativ kann auch eine betriebliche Ausbildung durchgeführt werden, wobei auch Kurse an regionalen Berufsschulen zu absolvieren sind. Werden die Ausbildungsgänge an regionalen Berufsausbildungszentren mit einer Staatsprüfung abgeschlossen, steht der Weg zum beruflichen Abitur frei. Wer vor Vollendung des 18. Lebensjahres einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss erreicht, ist von der zwölfjährigen Schul- und Ausbildungspflicht freigestellt.
Italien hat in der Fremdsprachenausbildung in den letzten Jahren bedeutende Fortschritte gemacht: Englisch wird bereits in der Grundschule unterrichtet, eine zweite lebende Fremdsprache kommt in der Sekundarstufe I dazu. Die fünfjährigen Gymnasien sehen daneben i. d. R. Lateinunterricht vor, beim altsprachlichen Liceo Classico kommt noch Altgriechisch dazu.
Im Hochschulbereich (scuola superiore) sind die Universitäten von den Fachhochschulen (istruzione tecnica superiore) und sonstigen Hochschulen und Akademien zu unterscheiden. Neben dem klassischen fünfjährigen Universitätsstudium gab es schon in der Vergangenheit (zunächst einige wenige) dreijährige praxisorientierte Studiengänge (diploma universitario), Anfang der 1990er Jahre wurden diese dann systematisch ausgebaut (laurea breve) und übernahmen die Rolle von Fachhochschulstudiengängen. Mit dem Bologna-Prozess entstand auch an italienischen Universitäten die Unterteilung in ein dreijähriges Bachelorstudium mit nachfolgendem zweijährigem Masterstudiengang. Danach können u. U. Spezialisierungs- und Forschungsstudiengänge absolviert werden. Eigenständige Fachhochschulen wurden erst in den letzten Jahren gegründet, vielfach von privaten Trägern.
Relativ neu ist auch der Ausbau der Alten- und Volkshochschulen (università per la terza età).