Japan  5.8 Politische Gliederung
siehe: Präfekturen Japans
Japan ist ein zentralistischer Staat, der lediglich klar umrissene Aufgaben an die 47 Präfekturen zur Durchführung weitergibt. Innerhalb dieser Aufgaben sind die Präfekturen zwar relativ autonom, allerdings immer weisungsgebunden gegenüber der Zentralregierung und auch auf die Finanzierung durch den Zentralstaat angewiesen.
Die 47 Präfekturen gliedern sich in Großstädte sowie Kleinstädte und Dörfer, die kommunale Ebene. Einzige Ausnahme ist die Präfektur Tokio, die in die 23 zentralen Stadtbezirke zum einen sowie umliegende Kleinstädte und Dörfer zum anderen aufgeteilt ist. Die Präfekturen sind in Größe und Bevölkerungsdichte sehr unterschiedlich. Die meisten entfallen auf die Hauptinsel Honshū, während beispielsweise die zweitgrößte Insel Hokkaidō nur eine einzige Präfektur hat. Innerhalb der präfekturalen und der kommunalen Ebene gibt es – im Gegensatz zum nationalen Parlamentarismus – ein präsidentielles System, innerhalb dessen einerseits die Regierungs- und Verwaltungschefs und andererseits die Gemeindeversammlungen und Präfekturparlamente autonom gewählt werden.

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