Kanada  4.5 Einwanderungspolitik
Die Einwanderung nach Kanada wird über klar definierte Ziele gesteuert. Einwanderungskriterien sind öffentlich einsehbar und können bereits vor Antragstellung selbst überprüft werden. Für Menschen mit Berufen, die in Kanada gefragt sind, existiert zum Beispiel das Skilled Worker-Programm. Je nach Lage des kanadischen Arbeitsmarkts wird eine Mindestpunktzahl (z. B. im April 2006: 67 Punkte) festgelegt, die ein Einwanderungsinteressierter erreichen muss. Die persönliche Punktzahl setzt sich zusammen aus Punkten für den aktuellen Bildungsstand und Berufserfahrung, aus Punkten für die vorhandenen Sprachkenntnisse in Englisch und Französisch sowie aus Punkten für das Alter, für Verwandte und frühere Aufenthalte in Kanada. Ein verbindliches Arbeitsangebot eines kanadischen Arbeitgebers erhöht die Punktzahl nochmals maßgeblich. Neben dieser Punktzahl muss ein Interessent am Skilled Worker-Programm nachweisen, dass er sich für eine gewisse Zeit finanziell selbst versorgen kann. Die notwendige Summe beläuft sich derzeit (4/2006) für eine alleinstehende Person auf CAD 10.168, für eine vierköpfige Familie auf CAD 18.895[3]. Außerdem werden polizeiliche Führungszeugnisse aus allen Ländern benötigt, in denen der Kandidat nach dem 18. Geburtstag für sechs Monate oder länger gelebt hat.
Die Einwanderung erfolgt in zwei Stufen. Zunächst wird eine unbefristete Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung erteilt. Nach drei Jahren als „Landed Immigrant“ kann der Einbürgerungsantrag gestellt werden. Einwanderer, die noch nicht eingebürgert sind, haben Residenzpflicht. Wird der Residenzpflicht nicht Genüge getan, können der „Landed Immigrant“-Status entzogen und die Einwanderer in ihre Herkunftsländer zurückgeschickt werden.

03.06.2007 - Seiteninhalt steht unter der
GNU-Lizenz für freie Dokumentation