Kenia  4.5 Beschneidung
2002 wurde in Kenia mit dem “Childrens Act” eine moderne Kinderschutzgesetzgebung verankert. Hiernach ist die Genitalbeschneidung an unter 16-Jährigen gesetzlich verboten und wird in Artikel 14 unter Strafe gestellt. Es ist nicht bekannt, ob dieser Artikel vor Gericht schon einmal zur Anwendung kam.
Die kenianische Regierung hat im Übrigen einen “Nationalen Aktionsplan zur Abschaffung der Genitalbeschneidung von 1999 bis 2019” (also ein Programm gegen die weibliche Genitalverstümmelung) aufgestellt. Dieser Plan deutet schon darauf hin, dass die weibliche Beschneidung - wie sie z. B. wieder von Mungiki praktiziert wird, noch nicht überall erfolgreich verhindert werden kann.
Die männliche Beschneidung wird - je nach Ethnie durchaus unterschiedlich - praktiziert.

03.06.2007 - Seiteninhalt steht unter der
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