Kuba  5.1.1 Legislative und Regierung
Formal ranghöchstes und gesetzgebendes Organ ist das Parlament (Asamblea Nacional del Poder Popular), welches den Staatsrat (Consejo de Estado) und den Ministerrat wählt. Tatsächlich ist das nur zweimal im Jahr zusammentretende Parlament relativ einflusslos und hat vor allem die Aufgabe, Entscheidungen abzusegnen und die Regierung formal zu entlasten. Jeder Kubaner besitzt das aktive und passive Wahlrecht für das Parlament, eine Zugehörigkeit zur PCC ist nicht notwendig. Dauerhaft in Kuba lebende Ausländer besitzen nur ein aktives Wahlrecht. In allen Wahlkreisen müssen mindestens zwei Kandidaten aufgestellt werden; bei der Wahl 2003 wurde für jeden zu vergebenden Sitz genau ein Kandidat aufgestellt. Die Wahl ist geheim. Ungefähr 5 % der Stimmen werden regelmäßig als weiß (gegen alle Kandidaten) markiert. Die Abgeordneten sind nebenberuflich tätig, erhalten keine Diäten und werden von einem Ausschuss der PCC und der Massenorganisationen ausgewählt. Sie betreiben keinen privaten Wahlkampf und stellen keine eigenen politischen Programme vor. Als gleichzeitiger Generalsekretär der PCC, Vorsitzender des Staats- und des Ministerrates sowie Oberbefehlshaber der Streitkräfte vereinigt Fidel Castro alle Macht im Staate in seiner Person.
1. August 2006: Wegen einer bevorstehenden Operation gab Kubas Staatschef Castro die Amtsgeschäfte vorübergehend an seinen Bruder Raúl ab. Das ging aus einer Erklärung hervor, die im kubanischen Fernsehen verlesen wurde. Castro müsse sich einer Darm- Operation unterziehen. Über den derzeitigen Zustand wurde nichts bekannt. Mehrere hundert Exil-Kubaner in den USA reagierten mit Freudenfeiern auf die Nachricht. [1]

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