Kuba  5.2.1 Menschenrechtsituation
Die Menschenrechtsituation auf Kuba ist umstritten. Während grundlegende Rechte wie Gewissensfreiheit, freie Meinungsäußerung, Freiheit von Kunst und Wissenschaft, Medien- und Informationsfreiheit, Ausbildungs- und Berufsfreiheit, Freizügigkeit innerhalb und außerhalb des Landes, Versammlungs-, Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit, Rechtsstaatlichkeit, faire Verfahren und eine unabhängige Anwaltschaft nicht genügend gewährleistet sind, werden das Recht auf Arbeit und Bildung, das Recht auf Teilhabe am nationalen Wohlstand und das Recht auf medizinische und soziale Versorgung umfangreicher als in anderen Ländern realisiert.
Die Gleichheit zwischen Frau und Mann, zwischen Menschen verschiedener Hautfarben und sozialer Herkunft ist zwar gesetzlich verankert worden. Im praktischen Alltag ist ein latenter Rassismus dagegen immer noch stark zu spüren.
Die UN-Menschenrechtskommission, in der Kuba selbst Mitglied ist, erteilte dem Land deshalb 2005 eine „gemäßigte Rüge“.
Die Verfassung erwähnt zwar die Grundrechte, ordnet ihre Ausübung aber den staatlichen Zielen unter. Es gibt keine unabhängige richterliche Gewalt, welche die Einhaltung der Menschenrechte sicherstellt. Menschenrechtsvereinigungen sind nicht zugelassen. Internationale Menschenrechtsorganisationen wie Human Rights Watch und Amnesty International dokumentieren insbesondere die politisch motivierte Verhaftung und Verurteilung von Regierungskritikern. Im letzten Bericht von Amnesty International über Kuba wird von mindestens 70 (Ende 2004) gewaltlosen politischen Gefangenen in kubanischen Gefängnissen berichtet, die zum Teil langjährige Haftstrafen absitzen. 18 kamen im Berichtsjahr (2004) frei. Es wird von Misshandlungen durch Fußtritte und Schläge berichtet. Die Haftbedingungen sind hart und führen zum Teil zu körperlichen Problemen bei den Häftlingen.

03.06.2007 - Seiteninhalt steht unter der
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