Kuwait  5 Politisches System
Bis 1991 war Kuwait eine absolute Monarchie unter der Herrschaft der Familie as-Sabah. Erst zwischen 1991 und 1996 wurde ein Parlament gebildet. Gemäß der Verfassung von 1962, zuletzt geändert 1997, ist Kuwait jetzt eine konstitutionelle Erbmonarchie. Der Emir ist weltliches und geistliches Staatsoberhaupt. Er ernennt und entlässt die Regierung und kann außerdem das Parlament auflösen. Das Parlament (Nationalversammlung) besteht aus 50 Mitgliedern, die alle vier Jahre gewählt werden. Wahlberechtigt sind alle Kuwaiter im Alter ab 21 Jahren, ausgenommen sind Angehörige des Militärs und der Sicherheitskräfte. Die Regierung ist auf ein gewisses Vertrauen im Parlament angewiesen. Das Rechtssystem orientiert sich am islamischen Recht (Scharia) und an britischen Vorbildern. Kuwait ist Mitglied der UN, der Arabischen Liga, des GATT, der OPEC und der OAPEC.

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