Laos  5.1 Legislative
Das Staatsoberhaupt von Laos ist der Präsident, den die Laotische Revolutionäre Volkspartei stellt und der in der Regel auch Parteivorsitzender ist. Der Präsident ernennt den Premierminister und seine Stellvertreter, Minister, Provinzgouverneure und Bürgermeister der Präfekturen, wobei er sich alle Personalentscheidungen vom Parlament bestätigen lassen muss.
Die gesetzgebende Körperschaft ist die Nationalversammlung, ein Ein-Kammer-Parlament, welches in allgemeinen Wahlen bestimmt wird. Es gibt pro 50.000 Menschen ein Parlamentsmitglied, wobei es pro Provinz mindestens drei Parlamentarier geben muss. Es gibt ein allgemeines aktives Wahlrecht ab 18 Jahren und ein passives Wahlrecht ab 21 Jahren. Bei den Parlamentswahlen gibt es in der Regel mehr Kandidaten als Sitze. Die Nationalversammlung wird für einen Zeitraum von fünf Jahren gewählt.
Aufgabe des Parlamentes ist es, Gesetzesvorschläge des Staatspräsidenten, des ständigen Ausschusses der Nationalversammlung, der Regierung, des Präsidenten des Obersten Gerichtes oder der Obersten Staatsanwaltschaft zu diskutieren und zu verabschieden. Auch Massenorganisationen dürfen unter gewissen Voraussetzungen Gesetzesentwürfe einbringen. Das Parlament ist auch für die Genehmigung von Wirtschaftsplanung, Budget sowie Änderungen in der Regierung zuständig. Es wählt den Staatspräsidenten, den Vizepräsidenten sowie die Präsidenten vom Obersten Gericht und Staatsanwaltschaft. Es genehmigt auch Personalvorschläge des Staatspräsidenten.

03.06.2007 - Seiteninhalt steht unter der
GNU-Lizenz für freie Dokumentation