Lesotho  5.1 Verfassung
Die Verfassung Lesothos wurde am 2. April 1993 verabschiedet. Sie legt die Staatsform des Landes als konstitutionelle Monarchie mit Zweikammerparlament fest. Das Mindestalter für die Wahlen zur Nationalversammlung liegt bei 18 Jahren. Ebenso ist die Gewaltenteilung festgeschrieben und ein unabhängiges Justizsystem ist garantiert.
In der Verfassung werden außerdem die Menschenrechte, wie beispielsweise Rede-, Presse- und Versammlungsfreiheit, Religionsfreiheit, das Recht auf persönliche Freiheit, Schutz vor Zwangsarbeit oder der Schutz der Privatsphäre und des privaten Eigentums, garantiert.

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