Lesotho  5.1.3 Judikative
Das Rechtssystem in Lesotho basiert, ebenso wie das Südafrikas, auf einer Mischform aus dem Angloamerikanischen Systemen des Common Law und dem Roman Dutch Law, einem Gemeinen Recht holländischer Prägung, das sich vom Römischen Recht herleitet.
Die Justiz des Landes ist gemäß der Verfassung überparteilich und unabhängig. Höchste Justizinstanz ist das Oberste Gericht, dessen Vorsitzender vom König vorgeschlagen wird. Untergeordnet sind lokale Gerichte, vorwiegend in den Städten und traditionelle Gerichte, die hauptsächlich in ländlichen Gebieten existieren.

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