Litauen  7.1.1 Präsident
Staatsoberhaupt ist der Präsident, der im Gegensatz etwa zum deutschen Bundespräsidenten nicht nur repräsentative Aufgaben wahrnimmt. Vielmehr ist der Präsident der Republik Litauen noch vor dem Außenminister verantwortlich für die Außenpolitik des Landes. Darüber hinaus verfügt er über ein weitgehendes Veto-Recht, das es ihm ermöglicht, zuvor vom Seimas erlassene Gesetze zu blockieren. Protokollarisch gesehen folgen ihm der Vorsitzende des Seimas und der Ministerpräsident, die gemäß der Verfassung in Abwesenheit des Präsidenten die Republik Litauen (im Inland) leiten bzw. gegenüber ausländischen Staatsgästen vertreten können.

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