Luxemburg  6.10 Sicherheitspolitik
Nach dem Londoner Vertrag von 1867 sollte Luxemburg nicht nur neutral, sondern auch unbewaffnet sein. Aufgrund der negativen Erfahrungen im Ersten und Zweiten Weltkrieg - Luxemburg wurde trotz seines Status der immerwährenden Neutralität beide Male von deutschen Truppen besetzt - gab es 1948 diese Neutralität auf. Eine großherzogliche Verordnung hatte bereits am 30. November 1944 die Neutralität als beendet erklärt und die allgemeine Wehrpflicht eingeführt; dies wurde 1948 durch das Parlament bestätigt. Die Wehrpflicht wurde erst 1967 wieder abgeschafft.
Die luxemburgischen Streitkräfte sind in die NATO integriert und im Rahmen ihres verfassungsmäßigen Auftrages gut organisiert und ausgebildet. Personalbestand: ca. 1.000 Offiziere, Unteroffiziere und Soldaten. Der Wehrdienst ist freiwillig; seine Ableistung erleichtert allerdings den Zugang zu einer Laufbahn im Staatsdienst (z.B. Polizei, Post, Zoll, Strafvollzug). Luxemburg beteiligt sich an internationalen Friedensmissionen (bspw. NATO-Einsatz KFOR im Kosovo, EU-Einsatz in Mazedonien und Beteiligung an der UNIFIL-Mission im Libanon).

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