Luxemburg  6.1 Staatsoberhaupt
Staatsoberhaupt ist seit Oktober 2000 Großherzog Henri. Er ist verheiratet mit Großherzogin Maria Teresa. Die Luxemburger sehen in der großherzoglichen Familie ein Symbol ihrer Unabhängigkeit. Der Großherzog verfügt formal über weitreichende exekutive und legislative Befugnisse; er ernennt und entlässt die Regierung, vollzieht alle Gesetze, nimmt aber faktisch nahezu ausschließlich repräsentative Aufgaben wahr. Der Großherzog ist überparteilich. Von seinem Recht, die Abgeordnetenkammer (das Parlament) aufzulösen, hat er noch keinen Gebrauch gemacht.

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