Luxemburg  6.4 Wahlen
Die Wahlen zum Abgeordnetenhaus finden alle 5 Jahre nach dem Verhältniswahlrecht statt. Das Land ist in vier Wahlbezirke mit unterschiedlicher Abgeordnetenzahl eingeteilt, um so der Bevölkerungsverteilung im Land gerecht zu werden (Süden (23), Zentrum (21), Norden (9), Osten (7)). Die Wähler haben entsprechende Stimmenzahlen und können ihre Stimmen entweder kumulieren (alle Stimmen an 1 Partei) oder panaschieren (Personenwahl, max 2 Stimmen pro Kandidat). Seit 1919 besteht Wahlpflicht für alle Bürger über 18 Jahre sowie für jeden, der in das luxemburgische Wählerverzeichnis eingetragen ist und seinen Wohnsitz in Luxemburg hat.

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