Mexiko  6.1 Grenzpolitik
Der Grenzübergang zwischen Mexiko und den USA steht aufgrund des Wohlstandsgefälles zwischen den beiden Staaten im besonderen Blickpunkt der Behörden. Bei einem Treffen zwischen Präsident Vicente Fox und dem US-Präsidenten George W. Bush am 7. März 2004 wurde vereinbart, dass Mexikaner, die häufig in die USA reisen, von den strengen Grenzkontrollen (Fingerabdrücke, Fotografien) bei der Einreise in die USA teilweise ausgenommen werden. Diese Bestimmungen wurden von Washington vor allem zum Schutz vor terroristischen Anschlägen eingerichtet. Die USA kämpfen seit langem gegen illegal im Land lebende Mexikaner.
Ein weiterer Streitpunkt mit den USA ist die Auslieferung von Gefangenen: die mexikanische Verfassung nennt in ihrem Artikel 18 als zulässigen Zweck von Bestrafung einzig die Rehabilitation von Kriminellen. Der mexikanische oberste Gerichtshof hat daher die Auslieferung von Gefangenen an Länder verboten, in denen ihnen die Todesstrafe oder eine lebenslängliche Haft ohne Aussicht auf Freilassung droht. Dies ist in den meisten Bundesstaaten der USA der Fall, wodurch der alte „Brauch“ von in den USA gesuchten Verbrechern, nach Mexiko zu fliehen, einen neuen Auftrieb erhalten hat.

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