Monaco  7.2 Steuer- und Geldpolitik
In Monaco gibt es seit 1869 keine direkte Steuerpflicht für Privatpersonen. Der große Anteil vermögender Einwanderer hat das Fürstentum zu einem Symbol für Luxus und Reichtum werden lassen.
Monaco hat weder eine eigene Währung noch eine Zentralbank. Es bestand eine Art Währungsunion mit Frankreich, in der die monegassischen Banken den gleichen Regeln wie die französischen unterworfen waren. Im Dezember 2001 schloss Monaco mit Frankreich ein Abkommen zur Einführung des Euro. Die monegassischen Euromünzen werden vom Kontingent Frankreichs abgeleitet, welches die Europäische Zentralbank festlegt.
Monaco gehört gemäß Art. 3 Abs. 2 ZK zum Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft, da ein Zollabkommen mit Frankreich besteht.

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