Namibia  5 Politik
Namibia ist seit 1990 eine Republik mit einem semipräsidentiellen Regierungssystem. Staatsoberhaupt ist der Präsident, der alle fünf Jahre neu gewählt wird. Die Regierung besteht aus einem Premierminister, der zusammen mit dem Kabinett vom Präsidenten ernannt wird. Das Parlament besteht aus zwei Kammern. Die eine Kammer ist der Nationalrat mit 26 Sitzen. Jede der dreizehn Verwaltungsregionen entsendet alle sechs Jahre zwei Vertreter. Die andere Kammer ist die Nationalversammlung mit 78 Sitzen, von denen 72 in allgemeiner Wahl gewählt und sechs vom Präsidenten bestimmt werden. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.
Die Nationalversammlung ist das Legislativorgan, das heißt Gesetze können nur von ihr erlassen werden. Der Rat hat, dem Namen entsprechend, lediglich eine beratende Funktion, um den Belangen der einzelnen Regionen ausreichendes Gehör zu schenken. Das höchste Gericht Namibias ist der Oberste Gerichtshof, dessen Richter vom Präsidenten eingesetzt werden.
Die Namibische Verfassung war eine der ersten weltweit, die den Umweltschutz als ein vorrangiges Staatsziel mit aufgenommen haben.

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