Nauru  6.4 Rechtssystem
Das nauruische Recht basiert auf dem englischen Common Law und auf Beschlüssen des nauruischen Parlaments. Entscheidungen werden durch das Oberste Gericht getroffen.
Vorsitzender des Obersten Gerichts (Supreme Court) ist der Staatsrichter (Chief Justice), der vom Präsidenten ernannt wird. Rekurse gegen Urteile des Obersten Gerichts gehen an das Anhörungsgericht (Appellate Court), welches aus zwei Richtern besteht. Solche Rekurse sind jedoch relativ selten. Das Parlament kann keine gerichtlichen Entscheide revidieren. Dem Amtsgericht (District Court) sitzt ein Residentrichter (Resident Magistrate) vor, der auch der Standesbeamte des Obersten Gerichtes ist. Das Familiengericht (Family Court) wird auch vom Residentrichter als Vorsitzender eines Triumvirats präsidiert.
Die Verfassung sieht noch zwei weitere Quasigerichte vor, den Anhörungshof des öffentlichen Dienstes (Public Service Appeal Board) und den Anhörungshof der Polizei (Police Appeal Board). Beide werden vom Staatsrichter als Vorsitzender eines Gremiums mit zwei Mitgliedern jedes Hofes präsidiert.

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