Norwegen  9.1 Verfassung
Das norwegische Grundgesetz vom 17. Mai 1814 ist von der französischen Verfassung Ende des 18. Jahrhunderts inspiriert. Das Prinzip der Gewaltenteilung von Montesquieu war wesentliches Vorbild. Trotz dieses liberalen Einflusses waren Juden und Jesuiten im Reich bis in die 1850er Jahre illegale Minderheiten.
Die in der Verfassung festgeschriebene Gewaltenteilung führte zu mehreren Machtproben zwischen der Regierungsbürokratie (Exekutive), die wesentlich vom schwedischen Königshaus kontrolliert wurde, und dem Storting (der norwegischen Nationalversammlung; Legislative). Die Krone versuchte, ihre Privilegien als Exekutivmacht auszubauen und das Storting unter Berufung auf die Verfassung weitgehend von den Regierungsgeschäften auszuschließen. Der Konflikt spitzte sich weiter zu, als sich im Zuge der Industrialisierung die Klassenunterschiede zwischen der beamteten Machtelite und dem aufsteigenden Bürgertum auch in Norwegen verschärften. In der Gesellschaft wuchs die Ablehnung des königlichen Beamtenstaates. In der Kommunalpolitik war der nationale Regierungsapparat bereits 1837 durch die Einführung der lokalen Selbstverwaltung praktisch entmachtet. Entsprechend energisch bemühte sich der schwedische Adel um die Wahrung seines Einflusses auf nationaler Ebene.
Die Spannungen eskalierten bis 1884, dem Jahr, das in Norwegen die Einführung des Parlamentarismus markiert. Der bürgerlich-liberale Stortings-Abgeordnete Johan Sverdrup setzte gegen den Widerstand des Königs Oskar II. von Norwegen das staatsrechtliche Prinzip durch, dass eine Regierung für den eigenen Machterhalt die Unterstützung des Storting benötigt. Durch diese Abhängigkeit war die durch die Gewaltenteilung festgeschriebene politische Souveränität der Monarchie zugunsten einer Stärkung des Parlaments faktisch aufgehoben. Der König musste Sverdrup als neuen Ministerpräsidenten mit der Regierungsbildung beauftragen.
In Norwegen gilt das Prinzip des Parlamentarismus. Das Parlament, das aus 165 Abgeordneten besteht, besitzt die Macht. Alle vier Jahre werden neue Repräsentanten gewählt (bis 1936 jedes dritte). Das Parlament (Stortinget, buchstäblich übersetzt „Das große Thing“) besteht aus zwei Teilen, Odelsting und Lagting. Der Unterschied ist aber nicht sehr deutlich, so dass man es als Einkammer-System bezeichnen kann.
Zudem gibt es die gemeindliche Selbstverwaltung. Die 437 norwegischen Kommunen wählen auch jedes vierte Jahr ihre Repräsentanten für die lokale Verwaltung. Norwegen ist jedoch ein Zentralstaat, in dem die lokalen Behörden immer mehr an Einfluss verloren haben. Traditionell ist aber das Prinzip von lokaler Macht wichtig.
In Norwegen haben Große Koalitionen keine Tradition. Minderheiten mit Unterstützung des Parlamentes sind häufiger. Nach dem Zweiten Weltkrieg gab es nur zweimal eine Mehrheitsregierung. Die Sammlungsregierung von Einar Gerhardsen gleich nach dem Krieg, und die Arbeiterpartei-Regierung (Sozial-Demokraten) von 1959. In den letzten Jahren haben die Minderheitsregierungen zu „Stortingsregjering“ (Parlamentsregierung) geführt und sind unter Druck geraten. Bei den Wahlen am 12. September 2005 konnte die „Arbeiderpartiet“ (Sozialdemokratische Arbeiterpartei) mit 32,8 % die meisten Stimmen erlangen, so dass zusammen mit der Senterpartiet (grüne Zentrumspartei) und der Sosialistisk Venstreparti (Sozialistischen Linkspartei) die bei den Wahlen angestrebte rot-grüne Regierungsalternative gebildet werden konnte. Neuer Premierminister wurde Jens Stoltenberg. Das Staatsoberhaupt ist König Harald V..
In Norwegen gab es bisher 6 Volksabstimmungen:
1905 über die Auflösung der Union mit Schweden. (Ergebnis: Ja)
1905 über die Einsetzung Prinz Carls von Dänemark als König Haakon VII. (Ergebnis: Ja)
1916 über das Verbot von Alkohol. (Ergebnis: Ja)
1927 über die Aufhebung dieses Verbots. (Ergebnis: Ja)
1972 über den Beitritt in die Europäische Gemeinschaft. (Ergebnis: Nein)
1994 über den Beitritt in die Europäische Union. (Ergebnis: Nein)

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