Österreich  5.4 Ein- und Auswanderung
Heute ist Österreich als einer der wohlhabendsten Staaten der Welt ein klassisches Einwanderungsland. Das war jedoch nicht immer so. Zur Zeit der Industrialisierung gab es zwar große Binnenwanderung aus Böhmen und Mähren, wo damals die gleiche österreichische Staatsbürgerschaft galt wie im heutigen Österreich. Nach 1918 wanderten aber bis zum Zweiten Weltkrieg in der Regel jährlich mehr Österreicher aus, als Ausländer einwanderten.
Ausnahmen der traditionellen Auswanderungstendenz aus Österreich waren die Einwanderungswellen aus Ungarn, die erstmals um 1920 aufgrund politischer Turbulenzen in die österreichische Republik kamen, und 1956 nach der Niederschlagung des ungarischen Volksaufstandes durch die Sowjets, sowie 1968 nach Beendigung des Prager Frühlings. Eine Ausnahme war auch die kurzfristige Zuwanderungstendenz aus dem Deutschen Reich, als 1933 die Nationalsozialisten im Deutschen Reich die Macht erhielten und vor allem Juden zur Flucht drängten. Diese fand spätestens 1938 nach dem Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich ihr Ende.
Seit dem enormen Wirtschafts- und Wohlstandswachstum, das in den 1950er-Jahren begann und Österreich bis heute zu einem wohlhabenden Land machte, drehte sich die Wanderungsbilanz um. Gastarbeiter wurden gezielt angeworben, später erreichten Österreich immer wieder Flüchtlingsströme, etwa aus dem ehemaligen Jugoslawien während der Balkankriege. Aus der Türkei kamen viele Wirtschaftsflüchtlinge nach Europa und damit auch nach Österreich. In den letzen Jahren kamen auch immer mehr Wirtschaftsflüchtlinge aus Deutschland nach Österreich, da hier die Chancen auf einen Arbeitsplatz größer sind als dies in Deutschland der Fall ist. Deshalb trieb es viel Deutsche, vor allem aus den Gebieten der östlichen Bundesländer, in die österreichischen Tourismusgebiete. Heute sind die deutschen Staatsbürger bereits die drittgrößte Gastarbeitergruppe in Österreich.
Auswanderung
Zur Zeit der Industrialisierung, ab etwa 1850, liegen erstmals Aufzeichnungen über Auswanderung aus Österreich vor. Damals zählten allerdings auch noch zahlreiche Gebiete zu Österreich, die heute eigenständige Nationen sind oder anderen Nationen angehören.
Zwischen 1876 und 1910 wanderten rund 3,5 Millionen (andere Zahlen geben bis zu 4 Millionen an) Einwohner der Doppelmonarchie aus, da sie arbeitslos waren und anderswo bessere Lebensbedingungen erhofften. Von diesen rund 3,5 Millionen waren 1,8 Millionen aus der cisleithanischen Reichshälfte und 1,7 Millionen aus der transleithanischen Hälfte. Fast 3 Millionen von ihnen hatten als Reiseziel die Vereinigten Staaten, 358.000 wählten Argentinien als neue Heimat aus, 158.000 gingen nach Kanada, 64.000 nach Brasilien und 4.000 nach Australien. Der Rest verteilte sich auf andere Länder.
Allein 1907 wanderte eine halbe Million Menschen aus. Die Regierungen Österreichs und Ungarns waren besorgt, da unter den Auswanderern viele arbeitsfähige junge Männer waren. Auf die Ursachensuche machte man sich erst später. Sicher ist der Zusammenhang von Auswanderung, Industrialisierung und Landflucht. 1901-1905 wurden allein in Österreich 65.603 Liegenschaften, davon 45.530 kleine Parzellen, öffentlich versteigert. Ausgewanderte Bekannte und Familienangehörige schrieben oft begeistert von „drüben“ zurück - manchmal waren gleich bezahlte Schiffsfahrkarten beigelegt. Aus dem Burgenland wanderten in den 1920er Jahren über 60.000 Personen aus [4]
Die wichtigsten Ausgangshäfen für die Auswanderer waren Hamburg und Bremen, von wo aus mit den großen deutschen Reedereien, dem Norddeutschen Lloyd und der Hamburg-Amerika-Linie, abgereist wurde. Dauerte eine Schifffahrt nach New York zur Mitte des 19. Jahrhunderts mit den ersten Dampfschiffen noch rund ein Monat, so betrug die Fahrtzeit um 1900 bei gutem Wetter nur noch eine Woche. Von Triest aus, wo die Austro-Americana die einzige österreichische Auswandererlinie war, dauerte eine Reise jedoch noch 15 Tage. Jährlich wurden 32 bis 38 Fahrten in die USA durchgeführt. Die Reisebedingungen waren für die zumeist armen Auswanderer oft miserabel. Für die Reedereien, die am Komfort für die weniger wohlhabenden Passagiere sparten, wo sie konnten, war das Auswanderergeschäft äußerst lukrativ und daher sehr hart umkämpft.
Die meisten Auswanderer kamen aus Galizien im heutigen Polen und in der Ukraine. 1907-1912 waren es 350.000, wie aus einer Interpellation von polnischen Reichsratsabgeordneten an verschiedene österreichische Minister am 12. März 1912 hervorging.[5]
Eine große Auswanderungswelle setzte erneut während der Weltwirtschaftskrise ab 1929 ein und wurde in den politisch instabilen 1930er-Jahren noch verstärkt, als die nationalsozialistische Bedrohung konkreter wurde und 1938 nochmals viele Personen zur Emigration zwang, vorwiegend Juden und andere von den Nationalsozialisten verfolgte Bevölkerungsgruppen. Darunter war auch ein großer Teil der österreichischen Wissenschafts- und Kulturelite dieser Zeit. Auch die Schweiz gewann zu dieser Zeit zunehmend an Attraktivität, nicht zuletzt da es das einzige neutrale und vom Krieg verschonte Land in Mitteleuropa war. 1950 hielten sich rund 22.000 österreichische Staatsbürger in der Schweiz auf. Bis 1960 stieg diese Zahl rasant auf etwa 38.000, womit Österreicher hinter Italienern und Deutschen die drittgrößte ausländische Bevölkerungsgruppe in der Schweiz darstellten. Anfang der 1970er Jahre erreichte die Zahl der in der Schweiz lebenden Österreicher mit 45.000 Personen den Höchststand. Vermehrte Einbürgerungen und auch stärkere Remigration nach Österreich taten einem weiteren Ansteigen Abbruch. Anfang 2005 lebten rund 33.000 Österreicher in der Schweiz, Doppelstaatsbürgerschaften nicht mitgezählt. Viele von ihnen kamen einst in die Schweiz, um vorübergehend dort zu arbeiten. Viele lebten sich jedoch in ihrer „vorübergehenden“ Heimat gut ein und bauten dort ihre neue Existenz auf, so dass an Rückkehr nicht mehr zu denken war.[6][7]
Zuwanderung und Asyl
In den 1960er und 1970er Jahren wurden wegen des herrschenden Arbeitskräftemangels so genannte Gastarbeiter von den Unternehmen direkt in den Herkunftsländern angeworben. Viele dieser Familien (vgl. Familienzusammenführung) leben mittlerweile in der zweiten oder dritten Generation im Land. Zu einer größeren Einwanderungswelle kam es in den 1990er Jahren wegen der Jugoslawienkriege.
Der ausländische Anteil an der österreichischen Wohnbevölkerung beträgt etwa 814.000 Personen oder 9,8 %, von denen rund 227.400 aus Staaten der EU stammen [8] (davon ca. 104.000 aus Deutschland). Rund die Hälfte aller Zuwanderer bzw. deren Nachkommen lebt im Großraum Wien, wo etwa ein Viertel der gesamten Bevölkerung Österreichs ansässig ist. Der Rest verteilt sich vorwiegend auf die übrigen Ballungszentren, in denen ihr Anteil zwischen 10 % und 20 % ausmacht. In einigen ländlichen Regionen liegt der Anteil der Zuwanderer zwischen 0 und 5 %. In den vergangenen Jahren wurde pro Jahr an etwa 30.000 bis 40.000 Menschen die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen (davon ca. 28,5 % in Österreich geboren), wobei diese Zahl seit 2005 rückläufig ist [9].
Dauerhaft aufenthaltsberechtigte Bürger aus Staaten, die nicht der EU angehören, stammen vornehmlich aus den ehemaligen jugoslawischen Ländern Serbien, Kroatien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro und Mazedonien (zusammen rund 70 % der dauerhaft Aufenthaltsberechtigten), der Türkei (ca. 20 %), Rumänien (ca. 3,5 %), der Volksrepublik China (ca. 1,2 %) sowie Bulgarien, Ägypten, Indien, der Russischen Föderation, den Philippinen, den USA, der Ukraine, Thailand und Iran (jeweils zwischen 0,5 und 1 %). Ihre Gesamtzahl betrug mit 31. Juli 2006 477.185 Personen [10].
Um Asyl angesucht haben im Jahr 2005 Bürger Serbien und Montenegros (rund 4.400, davon wurden 2005 470 anerkannt), der Russischen Föderation (4.350, 2467 anerkannt; v.a. aus der Region Tschetschenien), Indiens (1.530, 1 anerkannt), Moldawiens (1.210, 7 anerkannt), der Türkei (1064, 71 anerkannt), Georgiens (954, 59 anerkannt), Afghanistans (923, 538 anerkannt), Nigerias (880, 7 anerkannt), der Mongolei (640, 3 anerkannt) und Bangladeschs (548, keiner anerkannt).
In „Bundesbetreuung“, also in staatlichen Einrichtungen untergebracht und versorgt, befanden sich mit 1. Jänner 2006 2.032 Asylsuchende. 776 Asylberechtigte wohnten in Integrationswohnheimen [11]. Rund 26.000 Asylwerber erhalten im Zuge der „Quotenregelung“ (Bundesländerbetreuung) während des Verfahrens eine staatlich finanzierte Grundversorgung und Betreuung [12].
Die mit 1. Jänner 2006 in Kraft getretene Novelle der Asylgesetzgebung legte einerseits die gängige Praxis fest und führte andererseits zu einer Verschärfung nicht nur für künftige Asylsuchende, sondern auch für schon lange in Österreich lebende, jedoch unerlaubt eingereiste Personen. Eine Antragstellung auf einen Aufenthaltstitel (Aufenthalts- bzw. Niederlassungsbewilligung) ist nur mehr bei legaler Einreise möglich - oder über eine Ausreise und Antragstellung aus dem Ausland.
Die mögliche Dauer der Schubhaft wurde von bisher sechs auf bis zu zehn Monate verlängert; Schubhaft ist auch während eines laufenden Asylverfahrens jederzeit anwendbar. Allein der Verdacht, eine Person sei über einen sicheren Drittstaat bzw. Dublinstaat eingereist, reicht zur Verhängung von Schubhaft. Für Hungerstreikende wurde die Möglichkeit der Zwangsernährung eingeführt. Nach dem neuen Fremdengesetz können Menschen, die als Kinder von Zuwanderern in Österreich geboren wurden, abgeschoben werden, wenn diese zu einer mindestens zweijährigen Haftstrafe verurteilt wurden. Der Geburtsort ist generell nicht maßgeblich, da das österreichische Staatsbürgerschaftsrecht seit jeher dem Prinzip des „ius sanguinis“ (wörtlich: Recht des Blutes) folgt, nach dem die Staatsbürgerschaft einer Person an die ihrer Eltern gekoppelt ist.
Die Aufnahme und Unterstützung illegal eingereister Personen wird mit bis zu einem halben Jahr Gefängnis geahndet. Eine Haftstrafe bis zu zehn Jahren droht Personen, die Fluchthilfe gewähren. Die Strenge der neuen Gesetzgebung ist publizistisch umstritten, eine Änderung jedoch nicht in Sicht.
Von den drei möglichen Arten von Arbeitsbewilligungen können Asylwerber seit 1. Jänner 2006 nur die maximal ein Jahr gültige Beschäftigungsbewilligung erhalten. Sie muss jedes Jahr neu vom Arbeitgeber beantragt werden und ist nur für dieses eine Unternehmen gültig. Auch Asylwerber, die vor 2006 bereits einen Befreiungsschein oder eine Arbeitserlaubnis erhalten hatten, können diese nicht mehr verlängern. Nach Ablauf der Gültigkeit muss das Unternehmen um Ausstellung einer Beschäftigungsbewilligung ansuchen, will sie den Asylwerber weiter beschäftigen. Nach Ablehnung eines Asylantrages gibt es keine Möglichkeit zur Legalisierung mehr.
Ein erst in den letzten Jahren auftretendes Phänomen sind Arbeitskräfte aus Deutschland. Diese sind vorzugsweise als Saisonkräfte in Tourismusgegenden anzutreffen, besonders in Tirol, wo sie als Köche, Kellner oder Reinigungspersonal Beschäftigung finden. Viele dieser Personen kommen nach Österreich, weil sie in ihrer Heimat keinen Arbeitsplatz finden können oder in Österreich bessere Erwerbschancen sehen. Eine andere Art von Zuwanderung Deutscher erfolgt durch die wachsende Zahl jener, die in Österreich ein Universitätsstudium absolviert haben und danach nicht mehr in ihre Heimat zurückkehren.
Im akademischen Bereich ist wiederum die Zuwanderung deutschen Universitätspersonals festzustellen, das nach Österreich berufen wird (vor allem im Bereich der Medizin, aber auch in geisteswissenschaftlichen Fächern). Auch die Steuergesetzgebung (z. B. das Stiftungsrecht) war und ist ein Grund nach Österreich zu übersiedeln, z.B. für den Fußballfunktionär Franz Beckenbauer oder den Autorennfahrer Ralf Schumacher.

03.06.2007 - Seiteninhalt steht unter der
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