Österreich  5.7 Gleichberechtigung der Geschlechter
In der Verfassung ist die Gleichberechtigung von Männern und Frauen festgeschrieben. Historisch entstandene Ausnahmen sind die Wehrpflicht, die nur für Männer gilt, und die Pensionsregelung. Frauen dürfen in Österreich derzeit noch fünf Jahre früher in Altersruhestand gehen als Männer (Ausnahme: Beamtenruhestand). Da dies den EU-Grundregeln widerspricht, wurde verfassungsgesetzlich bestimmt, das Pensionsantrittsalter der Frauen bis zum Jahr 2027 schrittweise an das der Männer anzupassen.
In fast allen Bereichen ist das Durchschnittsgehalt von Frauen geringer als das Durchschnittsgehalt von Männern (Ausnahme: Beamte). Dies ist einerseits auf eine unvollständige Umsetzung der Gleichbehandlung in der Praxis zurückzuführen und andererseits darauf, dass viele Frauen einer Teilzeitarbeit nachgehen und dabei kaum Aufstiegschancen wahrnehmen können. In leitenden Positionen sind zumeist Männer vertreten. Die Tariflöhne in Österreich sind für beide Geschlechter gleich. In Österreich nutzen nur 2 von 100 Männern die Möglichkeit der Karenz mit Kinderbetreuung.
Es wurden zahlreiche Förderungsmaßnahmen für Frauen (positive Diskriminierung) ins Leben gerufen. Bei der Besetzung von öffentlichen Arbeitsstellen sollen Frauen, bei gleicher Qualifikation, Männern vorgezogen werden - trotz höherer Männerarbeitslosigkeit. In der Praxis scheinen diese Maßnahmen aber nur wenig Wirkung zu zeigen. Die offiziell gemeldeten Arbeitslosenzahlen in Österreich setzten sich 2004 aus 2/3 Männern und 1/3 Frauen zusammen.

03.06.2007 - Seiteninhalt steht unter der
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